Mitteilungen

03/2024 Teilnahme Kadersportler an Wettbewerben mit White-System

Sportlern der Kader WK, PK, EK und NK1 ist eine Teilnahme an Wettbewerben, deren Ergebnisse mit dem White-System ermittelt werden, grundsätzlich nicht erlaubt. Als Ausnahme hiervon ist eine Teilnahme an einem vereinsinternen Wettbewerb des Startvereins (Vereinsmeisterschaft), die Teilnahme an der jeweiligen Landesmeisterschaft und eine Teilnahme pro Jahr an einem LRV-übergreifenden Wettbewerb möglich. Vor einer Teilnahme an einem LRV-übergreifenden Wettbewerb im White-System ist bei der Vorsitzenden der Sportkommission die Zustimmung mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Start einzuholen.

 

Wettbewerbe nach dem White-System können nicht als Leistungsnachweise für Kadersportler herangezogen werden. Zur bestmöglichen Leistungsentwicklung sollen sich geförderte Sportler auf Wettbewerbe mit dem Rollart System konzentrieren. Eine Zustimmung zu einem Start bei einem LRV-übergreifenden Wettbewerb wird nicht erteilt, wenn parallel eine Kadermaßnahmen oder ein Rollart-Wettbewerb stattfinden.

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Start „außer Konkurrenz“ gemäß WOK 2.4.2.8 nicht zulässig ist.

02/2024 Einsatz ausländischer Trainer in Deutschland

Ergänzend zur Mitteilung 01/2023 „Internationaler Sportverkehr“ weisen wir darauf hin, dass für jeden Einsatz eines ausländischen Trainers ein Führungszeugnis des Heimatlandes des Trainers zur Genehmigung des Einsatzes im Verein oder Verband vorzulegen ist. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie für den Einsatz einheimischer Trainer, d. h. das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Jahre sein. Das Zeugnis ist ausschließlich der Vorsitzenden des Vorstandes der Sportkommission Rollkunstlauf vorzulegen.

01/2024 Rollkunstlauf-Tests

Mit den Beschlüssen der Sportkommission Rollkunstlauf (SK Rollkunstlauf) vom 27. April 2023 und 14. Oktober 2023 sind die neuen Rollkunstlauf-Tests und die dafür notwendigen Wertungsgerichte eingeführt bzw. festgelegt worden (s. Anlage 1). Dabei handelt es sich um Regeländerungen der Wettkampfordnung Rollkunstlauf (WOK). Ursprünglich war die Veröffentlichung einer aktualisierten WOK im November bzw. Dezember 2023 geplant, dies ist bis zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht erfolgt.

Ab dem Wettbewerbsjahr 2024 sind die neuen Rollkunstlauf-Tests zumindest teilweise Startvoraussetzungen für die Teilnahme an Wettbewerben bzw. Meisterschaften. Dies betrifft grundsätzlich auch die DM-Show und die Ranglistenwettbewerbe im Februar und März 2024. Bei diesen Wettbewerben wird auf die Aufnahme von Rollkunstlauf-Tests als Startvoraussetzung ausnahmsweise verzichtet. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass bis heute keine aktualisierte WOK veröffentlicht wurde.

Die für die Durchführung der Basis- und Kürtests benötigten Prüfprotokolle und Beurteilungsmerkmale sind der Anlage zu entnehmen (s. Anlage 2).

Musikvorgaben in den Prüfungen
In den Basistests C, B und A sind Schritte nach vorgegebener Musik enthalten. Für diese Prüfungselemente werden folgende Musiken vorgeschrieben:

Laufschritte vor- und rückwärts
4/4 Takt mit 92 bpm Pflichttanz Manhattan Blues

Chassé vor- und rückwärts, Dreierschritte
3/4 Takt mit 120 bpm Pflichttanz Glide Waltz

Die Musiken können auf der Internetseite von World Skate heruntergeladen werden. Die Musiken müssen zur Prüfung vom jeweiligen Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. In Absprache mit dem Wertungsgericht können auch alternative Musiken verwendet werden. Die Taktgeschwindigkeiten dürfen jedoch nicht wesentlich abweichen.

Hinweise
Im neugefassten Kapitel 7 der WOK sind Übergangsbestimmungen für die Jahreswechsel enthalten. Im Jahr 2024 können bis zum 1. September 2024 die Startvoraussetzungen in den Ausschreibungen um jeweils eine Prüfung reduziert werden. Von dieser Reduzierung wird auch in der Ausschreibung der Deutschen Meisterschaft im Juli 2024 Gebrauch gemacht.

Als Startvoraussetzung für den Wettbewerb Figurenläufer im WeB ist ein Basistest C und der Figurenläufer vorgeschrieben. Dies folgt der Systematik, dass grundsätzlich eine nichtdisziplinspezifische läuferische Prüfung (Basistest) und eine disziplinspezifische Prüfung (Kürprüfung Figurenläufer) vorgegeben sind. Beide Prüfungen sind unabhängig voreinander abzulegen.

Der digitale Sportpass befindet sich in der Einführung. Bzgl. der Dokumentation von abgelegten Klassenlaufprüfungen wird auf die Mitteilung 04/2023 verwiesen.

Ausblick
Die neuen Tanztests sind noch nicht ausformuliert. Hintergrund ist die Einführung der Style Dances in den Altersklassen Schüler A und Jugend im Jahr 2023. Der Wegfall der Pflichttänze in diesen Altersklassen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Zusammensetzung zukünftiger Tanzprüfungen. Hierfür wird in 2024 ein Entwurf erarbeitet. Im aktuellen Regelwerk sind für die Solo- und Rolltanzwettbewerbe keine Tanzprüfungen als Startvoraussetzungen festgelegt. Dies wird jedoch mit der Einführung neuer Tanzprüfungen wieder erfolgen.

Beispielvideos für die Basis- und Kürprüfungen, analog der schon veröffentlichten Frei- und Figurenläufervideos, befinden sich in der Erstellung bzw. Abstimmung und werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.

04/2023 Jahresmarken 2024 und digitaler Sportpass

Im 1. Quartal 2024 wird im Rollkunstlauf der digitale Sportpass eingeführt. Dieser wird den bisherigen Sportpass in Papierform ersetzen. Die Vorbereitung für die Einführung laufen auf Hochtouren. Über die Details wird der Vorstand der SK Rollkunstlauf im kommenden Jahr ausführlich informieren.

Die Notwendigkeit des Erwerbs einer Jahresmarke (12 €/a) für alle aktiven Sportler bleibt auch im kommenden Jahr bestehen. Auch die Jahresmarken werden ab dem kommenden Jahr digitalisiert und können erst nach der Einführung des digitalen Sportpasses erworben werden. In der Vergangenheit haben sowohl Landesverbände wie auch Vereine über die Geschäftsstelle des DRIV Sportpässe und Jahresmarken erworben. Dies ist ab sofort nicht mehr möglich.

Bis zur Einführung des digitalen Sportpasses werden voraussichtlich nur sehr wenige Wettbewerbe stattfinden. Auf diesen Wettbewerben ist der vorhandene Sportpass zu verwenden. Das ggf. für 2024 notwendige ärztliche Unbedenklichkeitsattest kann in dem vorhandenen Sportpass eingetragen oder auf meinem eigenen Papierbogen vorgelegt werden. Gleiches gilt für abgelegte Klassenlaufprüfungen. Für Sportler, die bisher noch keinen Sportpass besitzen, werden die betreffenden Landesverbände gebeten die notwendigen Nachweise (u. a. Zugehörigkeit Verein und Klassenlaufprüfungen) im Einzelfall zu bestätigen.

02/2023 Saisonplanung Kadersportler

Ab der Saison 2024 sind alle Sportler der Kader WK, PK, EK NK1 und NK2 aufgefordert bis Anfang Januar ihre Saisonplanung bzw. -zielsetzung der Vorsitzenden der Sportkommission Rollkunstlauf schriftlich vorzulegen.

Die Saisonplanung bzw. -zielsetzung sollte u. a. folgende Punkte mindestens beinhalten:

  • Aktueller Leistungsstand
  • Geplante Leistungsentwicklung
  • Beschreibung, wie die angestrebte Leistungsentwicklung erreicht werden soll
  • Erörterung des erreichten Technical Scores in den Wettbewerben 2023
  • Zielsetzung des angestrebten Technical Scores 2024
  • Angestrebte Entwicklung in den Komponenten mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen und dies zu erreichen

Die betreffenden Kadersportler wurden hierüber bereits über ihre Heimtrainer informiert. Die Abgabe der Saisonplanung bzw. -zielsetzung wird zukünftig obligatorisch sein.

01/2023 Internationaler Sportverkehr

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die bekannten Vorgaben für den internationalen Sportverkehr hin. Wie in der WOK geregelt, obliegt die Zuständigkeit für internationalem Sportverkehr dem DRIV und somit dem Vorstand der Sportkommission Rollkunstlauf. Dies umfasst u. a. auch folgende Punkte:

  • Einladung von Trainern o. ä. anderer Nationen für Lehrgangsmaßnahmen in Deutschland
  • Meldung bzw. Teilnahme an internationalen Lehrgangsmaßnahmen o. ä. außerhalb von Deutschland.
  • Teilnahme an Trainingseinheiten o. ä. von Kadersportlern außerhalb von Deutschland.

Die Abstimmung hierfür erfolgt über den Vorstand der Sportkommission per E-Mail.

Die Landesfachwarte werden gebeten ihre Mitgliedsvereine hierüber zu informieren.